Sie suchen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und einen Spezialisten ür den Bereich Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung und Aufhebungsvertrag in Essen und Umgebung?
Juracity - Recht für Alle! ist ein vielfach empfohlenes Verbraucherportal. Wir empfehlen für Arbeitsrecht in der Stadt Essen und den angrenzenden Städten:
Rechtsanwalt Dirk Vossen Rechtsanwalt Dirk Vossen Fachanwalt für Arbeitsrecht Weidkamp 180 45356 Essen
Telefon 0201 64 61 860
www.infos-kuendigungsschutz.de
Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutzrecht und Abfindungsvereinbarungen in Essen und Umgebung.
Beratung bei (bevorstehender) Kündigung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag, befristetem Arbeitsvertrag, Urlaub, Gehalt, Arbeitslohn, Bonus, Arbeitsvertragsauslegung und anderen Fragen im Arbeitsrecht. Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht.
Für Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte, Betriebsrat und Personalrat.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht. Engagiert & kompetent. Nicht nur in Essen.
Den ausführlichen Ratgeber der Kanzlei zum Thema Kündigung und Abfindung finden Sie unter www.infos-arbeitsrecht.de
Effektive Hilfe bei Kündigung oder drohender Kündigung erhalten Sie als Arbeitnehmer in diesen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich auf das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer sowie Konstellationen spezialisiert hat, in denen es im Arbeitsrecht darum geht, nach einer Kündigung- an den Arbeitsplatz zurückzukehren / den Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen
- eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten
- daußergerichtlich einen vorteilhaften Aufhebungsvertrag bzw. Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung von sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Folgen auszuhandeln oder
- einen Anspruch auf Wiedereinstellung erfolgreich durchzusetzen.
Es geht hierbei um das Ziel, im Kündigungsschutzprozess oder vorgerichtlich in Verhandlung mit dem Arbeitgeber etwa eine betriebsbedingte Kündigung, eine Kündigung bei einem Betriebsübergang, eine verhaltensbedingte Kündigung (auch als fristlose Kündigung) oder eine Kündigung wegen Krankheit vor dem Arbeitsgericht für unwirksam erklären zu lassen bzw. ein derartiges Risiko für die Arbeitgeberseite zu schaffen. Häufig geht es auch um die möglichst günstige Gestaltung einer Beendigungslösung, z.B. in Bezug auf Abfindung, Gehalt, Arbeitslohn, Sonderleistungen, Arbeitszeugnis oder Freistellung.
Es wirkt sich auf die Prozessaussichten und Verhandlungschancen in aller Regel viel günstiger aus, wenn sie hier nicht auf den Allgemeinanwalt vertrauen, sondern einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und beauftragen.
Denn die Auswahl eines Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, der die für das Arbeitsgericht entscheidenden Gesichtspunkte bei Kündigung und Beendigungslösung kennt, hat häufig bedeutende positive Auswirkungen auf die Höhe einer Abfindung und die Chancen, den Arbeitsplatz zu erhalten.
Die Kündigung ist für den Arbeitnehmer zumeist persönlich und wirtschaftlich ein schicksalhafter Schlag. Das Arbeitsverhältnis bedeutet in der Regel den wichtigsten Bestandteil der wirtschaftlichen Existenz.
Es lohnt sich daher, die Prüfung der Sozialauswahl, die Beurteilung beim möglichen Betriebsübergang, den Nachweis beim Wiedereinstellungsanspruch und die Abwehr einer fristlosen Kündigung ? auch nach Erhalt einer Abmahnung ? einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu übertragen, der bei der Kündigung bzw. dem Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht stets auf der Seite des Arbeitnehmers steht und umfangreiche Erfahrungen mit Klageverfahren in Kündigungsschutzsachen und dem Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen aufweist.
Die Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Sozialrecht erleichtert die Vermeidung der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit und die Beurteilung anderer sozialrechtlicher Fragen (z.B. Schwerbehinderung, Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, Krankengeld, (Erwerbsminderungs-)Rente, Mutterschutz, Elternzeit,u.a.).
Die Kanzlei vertritt ständig ausschließlich Arbeitnehmer, insbesondere aus Essen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck, Bochum, Duisburg, Dorsten, Marl und anderen Städten in NRW vor dem Arbeitsgericht Essen, dem Arbeitsgericht Oberhausen (zuständig auch für Mülheim), dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen (zuständig auch für Bottrop und Gladbeck), dem Arbeitsgericht Bochum, dem Arbeitsgericht Düsseldorf, dem Arbeitsgericht Herne (zuständig auch für Dorsten, Marl und den Kreis Recklinghausen), dem Arbeitsgericht Dortmund, dem Arbeitsgericht Bocholt und allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
|